Mietbedingungen (Druckversion)
1. Allgemeines | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.1 | Das Spülmobil ist Eigentum des Schwebeverein
Dürrenwaldstetten e.V. Das Spülmobil ist Haftpflicht versichert. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.2 | Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB. §§ 535 ff (Miete). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.3 | Das Spülmobil wird ausschließlich komplett mit voller Ausstattung vermietet. Die Vermietdauer beträgt mindestens 1 Tag. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.4 | Der Mietvertrag ist nur gültig, wenn der Mieter ein Exemplar des Mietvertrags dem Vermieter unterschrieben zurücksendet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Vermietung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.1 | Der Mieter hat sich vor der Bedienung des Geschirrmobils mit der ordnungsgemäßen Handhabung der Geräte vertraut zu machen. Der Mieter ist verpflichtet, das Geschirrmobil jeweils vor Benutzung auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Der Mieter trägt das Risiko für Schäden, die bei seiner Kontrolle nicht festgestellt wurden. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.2 | Jeder entstandene Schaden am Geschirrspülmobil ist unverzüglich zu melden. Für alle Schäden am Spülmobil oder dessen Ausstattung haftet der Mieter. Fehlende bzw. beschädigte oder vertauschte Teile (z.B. Geschirr, Besteck oder Ausstattung) werden dem Mieter in Rechnung gestellt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.3 | Das Spülmobil ist mit keinem FI-Schutzschalter ausgerüstet. Die Geräte des
Spülmobils sind unbedingt über den FI-Schutzschalter des Mieters abzusichern.
Zur Benützung des Geschirrspülmobils sind ein ¾ Zoll (Geka-Kupplung) Wasseranschluß für die Frischwasserversorgung, sowie ein Drehstromanschluß (380 V Cekon mit Anschlußwert 32 A) erforderlich. Am Geschirrmobil ist ein Abwasserablauf von 50 mm HT-Rohr vorhanden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, daß ab Wagenausgang ein druckloser Abfluß vorhanden ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. Rückgabe des Spülmobils | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3.1 | Das Spülmobil ist in einem einwandfreien Zustand dem Vermieter zurückzugeben | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3.2 | Sämtliche Verpackungen, Behälter sind in ebenfalls einwandfreiem, sauberen Zustand. zurückzugeben. Loses Geschirr wird nicht angenommen. Fehlendes oder beschädigtes Geschirr, Besteck oder Ausstattung wird dem Mieter berechnet. Wird das Spülmobil, dessen Geräte, Geschirr oder Besteck ganz oder teilweise verschmutzt zurückgegeben, so wird dessen Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Fristen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.1 | Aufstellung und Rückgabe des Spülmobils müssen mit dem Vermieter vorab telefonisch abgeklärt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.2 | Das Geschirrmobil darf nicht länger als vereinbart behalten werden. Wird der Rückgabetermin durch den Mieter schuldhaft versäumt, wird ein Versäumniszuschlag von € 50,- je angefangener Tag berechnet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.3 | Die Mietdauer des Spülmobils ist grundsätzlich die gesammte Festveranstaltung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. Gebühren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.1 | Benutzungsgebühren siehe Auftragsbestätigung Bei Verlust oder Beschädigung werden berechnet: -Beschädigung: Schadenssumme + 10% Regiekosten -Verschmutzung: nachträgl. Reinigung durch den Vermieter zwischen € 50,- und € 100,- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.2 | Verlust oder Beschädigung von Besteck und Geschirr
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6. Rücktritt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.1 | Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so sind folgende Kosten vom Mieter zu
tragen: -Absage ohne Auf-/Abbau (1 Woche vorher) = € 75,-- -Absage mit Auf-/Abbau = € 125,-- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dürrenwaldstetten, 04. April 2013 |